Checkliste Abmahnung
Der erste Schritt ins E-Commerce ist nicht schwierig, der Weg zum eigenen Online-Shop nicht weit. Mit wachsender Konkurrenz steigt jedoch auch die Gefahr, Adressat einer Abmahnung zu werden. Dabei können auch schon mit vergleichbar geringem Aufwand bereits im Vorfeld viele Klippen umschifft werden. Leider suchen nach wie vor Viele erst zu spät den Rat eines Anwalts, allerdings gibt es auch nach erfolgter Abmahnung noch Erfolg versprechende Maßnahmen.
Auch wenn in machen Fällen die Abmahnung zu Recht erfolgt und inhaltlich nichts mehr zu machen ist, kann dennoch etwas ggf. an der Höhe des Streitwerts und damit auch an den zu begleichenden Kosten korrigiert werden. An dieser Stelle alle Maßnahmen und Überlegungen im Hinblick auf Abmahnung anzuführen, würde den Rahmen sprengen, es gibt jedoch ein paar essentielle Aspekte, die man beachten sollte.
Die eigene Webseite sollte vor dem offiziellen Online-Start auf juristische Problemstellen untersucht werden, u.a.:
Impressum: Sind alle Pflichtangaben enthalten? -> Dies kann man z.B. ganz einfach anhand des Impressums-Assisten auf Digi-Info.de testen, der einen Schritt für Schritt zum korrekten Impressum führt.
AGB: Man muss grundsätzlich keine AGB verwenden, gegenüber Verbrauchen lassen sich sowieso nur wenige von den gesetzlichen Vorgaben abweichende Dinge regeln. Bei vertraglichen Beziehungen zu anderen Gewerbetreibenden empfiehlt sich jedoch der Einsatz von AGB, diese müssen dann jedoch juristisch korrekt sein und sollten individuell auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Preisangaben: Habe ich Endkundenpreise angegeben, also Preise inklusive Mehrwertsteuer? Ist ein Verweis auf die anfallenden Versandkosten bei jedem einzelnen Artikel vorhanden?
Informationspflichten nach Fernabsatzrecht: Habe ich deutlich gestaltete Hinweise auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht von Verbrauchern? -> Mustertexte mit weiterführenden Informationen für korrekte Belehrungen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht finden sich in der Anlage zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Website-Optimierung / -Marketing: Verwende ich unzulässiger Weise fremde Markenbezeichnungen in meinen Meta Tags oder auf meiner Webseite? -> eine Markenrecherche kann über die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) durchgeführt werden
E-Mail Marketing: Hat mein Newsletter ein Impressum? Gibt es einen Link zur Möglichkeit der Abmeldung einzelner Nutzer?
Datenschutz: Details zum großen Gebiet des Datenschutzes findet man z.B. auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Jugendschutz: Biete ich Inhalte für Personen über 18 Jahren an? Sind diese Daten durch ein ausreichendes Alterverifikationssystem (AVS) gesichert? Erfülle ich die Anforderungen an eine „geschlossene Benutzergruppe“? -> weitere Informationen finden sich z.B. über die Seite Jugendschutz.net
Fremde Inhalte dürfen nicht ungefragt verwendet werden, die vorherige Zustimmung des Urhebers ist zwingend erforderlich und im Idealfall schriftlich einzuholen.
Etwaige Abmahnungen sollten stets auf inhaltliche Korrektheit überprüft werden, also z.B.:
Abmahnberechtigung: Ist der Absender überhaupt abmahnberechtigt, also Konkurrent oder Verbraucherschutzverein?
Inhalt: Stimmt der Vorwurf inhaltlich, liegt der gerügte Verstoß wirklich vor?
Frist: Ist die gesetzte Frist angemessen (im Regelfall ein bis zwei Wochen)?
Streitwert: Steht die Höhe des Streitwerts im Verhältnis zum konkreten Sachverhalt?
Rechtsmissbrauch: Ist die Abmahnung rechtsmissbräuchlich, dient sie also nachweislich nur dem Zweck, Kosten zu "schinden"? Ist sie gar Teil einer Massenabmahnung?
Das Zustelldatum der Abmahnung ist zu protokollieren. Abmahnschreiben inkl. Briefumschlag aufheben!
Die gesetzte Frist unbedingt beachten und reagieren, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren mit weiteren Kosten droht!
Im Zweifel schleunigst Rat bei einem fachkundigen Anwalt suchen!
Grundsätzlich gilt: Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen und die Abmahnung ins Haus geflattert, sollte man so schnell wie möglich - natürlich innerhalb der gesetzten Frist - Rechtsrat von kundiger Stelle einholen. Je eher man sich darum kümmert, desto mehr ist u.U. noch zu retten. Auf gar keinen Fall sollte die "Vogel Strauß"-Taktik angewandt werden, damit kann man nur verlieren.
