Checkliste Domainnamen
Bereits zu Beginn der Konzeption eines Online-Auftritts sollte man sich hinreichend Gedanken zum richtigen Domainnamen machen. Normalerweise bemüht man zunächst die eigene Kreativität, um eine möglichst griffige und optimal passende Bezeichnung zu finden. Oft verlässt man sich darauf, dass es keine weiteren Probleme gibt, wenn die WhoIs-Abfrage bei der Denic e.G. zum Ergebnis geführt hat, dass der betreffende Name noch nicht anderweitig vergeben wurde. Die Denic überprüft jedoch lediglich, ob es bereits eine Registrierung gleichen Namens gibt. Allerdings prüft sie nicht, ob z.B. markenrechtliche Kollisionen bestehen.
Die Überprüfung des Domainnamens obliegt allein demjenigen, der die betreffende Domain auf sich registrieren will. Im Zweifel sollte also eine Markenrecherche betrieben werden. Anhand dieser Checkliste kann man die wichtigsten Grundregeln erkennen. Diese entbehren allerdings nicht immer auch eine eingehendere Prüfung, z.B. durch einen Rechtsanwalt.
Diese Namen können Sie verwenden:
- der eigene Familienname (im Einzelfall können allerdings Rechte Anderer bestehen)
- der eigene Firmenname (aber auch hier können im Einzelfall Rechte Dritter betroffen sein)
- Fantasienamen / -bezeichnungen (solange dadurch keine anderen Rechte beeinträchtigt werden)
- Gattungsbegriffe, die nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen
Diese Namen sollten Sie hingegen nicht verwenden:
- offensichtlich geschützte Namen existierender Firmen oder prominenter Personen
- Bezeichnungen fremder Werke, da diese in aller Regel markenrechtlichem Schutz unterliegen
- Städte- / Behördennamen sowie Namen von Bundesländern
- sog. "Tippfehler-Domains", wie z.B. "mircosoft" oder "jahoo", da ansonsten ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen könnte
