Zum 17.05.2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Dies hat auf alle Anbieter von Dienstleistungen Auswirkungen, egal ob on- oder offline. Ausgenommen sind lediglich einige wenige Branchen, wie etwa Finanzdienstleister, Mediziner, Notare oder Steuerberater. Alle anderen müssen nun vor Vertragsschluss bzw. vor Ausführung der Dienstleistung ihre Kunden über bestimmte Dinge informieren, z.T. unaufgefordert, z.T. nur auf Anfrage. Zu den Pflichtangaben gehören viele, die auch schon über das Telemediengesetz abgedeckt sind, wie etwa Name und Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Kontaktdaten, Handelsregisterangaben, Umsatzsteuer-ID etc. Manche Angaben ergeben sich auch aus der Natur der Sache, wie etwa die Beschreibung der Dienstleistung oder die Angabe des Preises bzw. dessen Berechnungsgrundlage. Neu ist jedoch z.B. die Pflicht zur Angabe einer evtl. bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, was insbesondere bei Anwälten entscheidend ist.
Der Dienstleister kann wählen, in welcher Form er diese Infos seinen Kunden zugänglich macht, etwa auf der Unternehmens-Webseite bei entsprechendem Hinweis auf die eigene Domain auf Visitenkarte, Briefbögen & Co. oder durch Bereitstellung von Info-Material in gedruckter Form.
Bei Nicht-Umsetzen der Vorgaben der DL-InfoV drohen Abmahnungen und Bußgelder, daher sollten alle Dienstleister so bald als möglich ihre Homepage bzw. ihr Info-Material anpassen.