Elektronische Registerführung ab dem 1. Januar 2007
Der Deutsche Bundestag hat am 28.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister (EHUG) beschlossen, welches zum Jahreswechsel in Kraft treten wird.
Zu diesem Zeitpunkt sollen das Handels-, das Genossenschafts- sowie das Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden. Ab dann können die entsprechenden Anträge und Unterlagen auch nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen festlegen, nach denen Dokumente bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform abgegeben werden können. Zuständig für die Registerverwaltung bleiben weiterhin die Amtsgerichte.
Die Bekanntmachung der Handelsregistereintragungen soll zukünftig auch auf elektronischem Wege erfolgen. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung auch noch zusätzlich in Tageszeitungen erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldung zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich.
Für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (und alles, was damit in Zusammenhang steht) soll zukünftig gem. EHUG der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein und nicht länger die Amtsgerichte.
Ab dem 01.01.2007 können unter der Domain Unternehmensregister.de alle wesentlichen publikationspflichtigen Daten von Unternehmen abgerufen werden. 
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