Neue Muster-Widerrufsbelehrung seit dem 1.4.2008
Seit dem 1. April 2008 gelten die neuen Muster der Widerrufs- bzw. der Rückgabebelehrung gemäß den Vorgaben der BGB-InfoV.
Auch wenn diese Neufassungen letztlich auch keinen 100%igen Schutz bieten, stellen sie doch einen guten Kompromiß dar - zudem fehlen praktikable Alternativen.
Händler, die diese Musterformulierungen des Gesetzgebers übernehmen und sie lediglich mit Hilfe der Anmerkungen auf die eigenen Bedürfnisse anpassen, können sich bei etwaigen Abmahnungen immerhin darauf berufen, nicht "schlauer" sein zu müssen, als der Gesetzgeber.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten... 
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