rechtssicher.info


StartAktuellGesetzeUrteileLiteraturInfosPresseGalerieShop

Neues Batteriegesetz seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft

Zum 1. Dezember 2009 ist das Batteriegesetz (BattG) in Kraft getreten und hat die alte Batterieverordnung abgelöst. Für Online-Händler und Batterie-Hersteller ergeben sich diverse Neuerungen, die zu beachten sind. Das neue Gesetz gilt unabhängig davon, ob es sich um einzelne oder um fest eingebaute Batterien handelt. Händler, die Batterien zwar nicht herstellen, diese aber verkaufen, sind dann von den Regelungen des BattG betroffen, wenn sie als Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen. Aber auch, wenn Batterien "nur" verkauft werden, haben Händler verschiedene neue Pflichten, sofern sie sie an Verbraucher verkaufen ("B2C"-Handel).

Online-Händler müssen ihre Kunden darauf hinweisen,

- dass die Batterien nach Gebrauch kostenlos an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden können,
- dass den Kunden eine gesetzliche Pflicht zur Rückgabe der Batterien trifft,
- welche Bedeutung das im BattG enthaltene Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne hat.

Diese Hinweise dürfen nicht bloß als Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebettet werden, sie müssen dem Kunden explizit mitgeteilt werden. Dies lässt sich am besten über einen eigenen Menüpunkt in der Hauptnavigation oder durch ein den Warensendungen beiliegendes Informationsblatt regeln.

Weitere Infos finden sich online auf der Homepage des Umweltbundesamtes.


SucheImpressum