Neues Telekommunikationsrecht zum 1.9.2007 in Kraft
Seit dem 01.09.2007 sind zahlreiche, insbesondere verbraucherschützende Neuerungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten:
- Deutlich lesbare und gut sichtbare Preisinformationen in Werbungen für sog. "Premium-Dienste" (früher: "Mehrwertdienste"), Auskunfts- und Kurzwahldienste sowie Massenverkehrsdienste (0137er Nummern)
- Pflicht zur Preisansage nach Benutzung von 0137-Rufnummern
- Pflicht zur Preisansage vor jedem Call-by-Call Gespräch
- Pflicht zur Preisansage vor Benutzung von Kurzwahl-Sprachdiensten, wie z.B. der Wettervorhersage, und Auskunftsdiensten ab einem Betrag in Höhe von 3,- Euro / Min. oder pro Nutzung
- Einführung einer zentralen Sperrliste für R-Gespräche bei der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post)
Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass Verstöße gegen die neuen Pflichten des TKG nicht nur einen Wettbewerbsverstoß darstellen, sondern auch zur Folge haben, dass Verbraucher keine Entgelte zahlen müssen.
