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Neues Telemediengesetz seit dem 1.3.2007 in Kraft

Zum Anfang März 2007 treten neue telekommunikationsrechtliche Vorschriften in Kraft. Neben dem Telemediengesetz (TMG), welches die nunmehr ungültigen Normen des Teledienstegesetzes (TDG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) ersetzt bzw. zusammenfasst, steht nun auch der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in neuer Fassung bereit.

Die wichtigste Neuerung beim TMG ist, dass die bislang in der Praxis z.T. recht schwierige Unterscheidung zwischen Tele- und Mediendienst nun wegfällt. Ansonsten wirft das neue Regelwerk neue Fragen auf, die es zukünftig im Rahmen der Literatur und Rechtsprechung zu klären gilt.

Außerdem liegt bereits seit Mitte Februar 2007 das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in aktualisierter Form vor, gleichzeitig ist die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) außer Kraft getreten.


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