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Neues Urheberrecht ab dem 1.1.2008 in Kraft

Zum Jahresanfang tritt der sog. "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle in Kraft. Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ändert sich für den Verbraucher nicht sonderlich viel, allerdings gibt es doch ein paar nicht ganz unwichtige Feinheiten zu beachten.

1) Privatkopie
Das Erstellen einer Kopie von Musik, Videos etc. auf CDs / DVDs zu privaten Zwecken bleibt auch weiterhin grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf dabei...

- lediglich eine geringe Anzahl Kopien angefertigt wird (ca. 7)

- kein Kopierschutz umgangen werden (weder ein digitaler noch ein analoger)

- keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet werden (bspw. aktuelle Kinofilme auf DVD etc.)

- keine unrechtmäßig online gestellte Vorlage verwendet wird (z.B. aus sog. Peer-to-peer Tauschbörsen o.ä.)

2) Urheberrechtsabgaben
Preise von Kopiergeräten (z.B. DVD-Brenner) und Speichermedien enthalten künftig auch weiterhin eine pauschale Vergütung für die erlaubte Privatkopie. In diesem Punkt hat sich lediglich die Methode zur Bestimmung dieser Vergütung geändert.

3) Unbekannte Nutzungsarten
Eine positive Neuerung steht für diejenigen ins Haus, die mit selbst erschafften Werken Geld verdienen. Musiker, Filmschaffende, Maler, Fotografen usw. können zukünftig auch vertragliche Regelungen hinsichtlich noch unbekannter Nutzungsarten für ihre Werke treffen. Der Besonderheit des Films, dass hier nämlich zahlreiche Mitwirkende vorhanden sind, wird ebenfalls entsprechend Beachtung geschenkt.

4) Schranken für Wissenschaft / Forschung
Ab nächstem Jahr dürfen öffentliche Bibliotheken, Museen und sonstige Archive ihre Bestände auch an elektronischen Leseplätzen o.ä. bereitstellen. Zudem werden die Möglichkeiten dieser Einrichtungen bei der Versendung von Kopien erweitert.


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