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Übersicht AGB

Folgende Punkte sind unerlässliche Bestandteile von juristisch korrekten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

"für eine Vielzahl von Verträgen": im Unterschied zu einzelnen Absprachen zwischen den Vertragspartnern beim Geschäftsabschluss werden AGB auch noch bei vielen anderen Verträgen benutzt, so dass der Verkäufer diese nicht jedes Mal neu aushandeln muss.

"vorformulierte Bedingungen": die AGB liegen dem Verkäufer normalerweise bereits vor, wenn er mit dem Käufer eine vertragliche Bindung eingeht, die AGB müssen also nicht erst beim Vertragsschluss niedergeschrieben werden.

"ausdrücklicher Hinweis durch Verwender": derjenige, der AGB verwenden möchte, muss seinen Vertragspartner ausdrücklich darauf aufmerksam machen.

"Vorliegen spätestens bei Vertragsschluss": bevor ein Vertrag unterschrieben wird, müssen die AGB durch den Verkäufer vorgelegt werden.

"Kenntnisnahme in zumutbarer Art und Weise möglich": Der Begriff "zumutbar" ist leider nicht sehr griffig, er lässt einigen Spielraum für unterschiedliche Auslegungen. Kurz gesagt muss der Käufer direkt ohne Probleme auf das Kleingedruckte stoßen, ohne dass er erst danach suchen oder zur Brille greifen muss. In der Praxis lässt die Zumutbarkeit aber leider oft zu wünschen übrig.

Die meisten online geschlossenen Verträge sind Kaufverträge, daher wurde bei den Voraussetzungen der AGB auch von Verkäufer und Käufer ausgegangen. Allerdings gibt es natürlich noch mehrere andere Vertragstypen, bei denen ebenfalls AGB zum Einsatz kommen können.

Zu beachten ist noch, dass es deutliche Unterschiede zwischen AGB für Geschäfte zwischen Unternehmer und Verbraucher (sog. "Business to consumer" oder kurz: B2C) bzw. für Geschäfte zwischen zwei Unternehmern (sog. "Business to business" oder kurz: B2B) gibt. Unternehmer können gegenüber privaten Kunden nicht allzu viel im Rahmen der AGB regeln, auch wenn sie das zumeist gerne möchten. Auch wenn sich das "Kleingedruckte", die AGB, wunderbar für eine Haftungsbeschränkungs- oder Preisanpassungsklausel eignen, gibt das Gesetz den zwingenden Rahmen für die Spielregeln im B2C-Bereich vor. Auf dem B2B-Sektor lässt sich hingegen jede Menge regeln, da hier keine einschränkenden Verbraucherschutzvorschriften greifen.

Grundsätzlich gilt: Es gibt, auch für Online-Händler, keine Pflicht zur Verwendung von AGB! Wenn jedoch welche zum Einsatz kommen, dann müssen diese auch den o.a. Punkten entsprechen. Etwaige Fehler, unklare oder gar rechtswidrige Klauseln gehen zu Lasten des Verwenders.


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