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Unternehmereigenschaft bei eBay & Co.

Nicht nur die sog. Powerseller sind gewerblich handelnde eBay-Anbieter, u.U. zählen auch andere Verkäufer nicht mehr als privat. Folgende Kriterien sind bei der nicht immer ganz einfachen Abgrenzung zwischen Privatperson und Unternehmer entscheidend:

  • die Anzahl der getätigten Auktionen
  • die Gleichartigkeit der Auktionen
  • die Regelmäßigkeit der Auktionen
  • Sinn und Zweck der betreffenden Auktion
  • die Bewertungsanzahl
  • die Einstufung als so genannter "Powerseller".

Nicht entscheidend ist hingegen die eigene Einstufung, die man bei der Neuanmeldung bei eBay vornehmen muss.

Gewerbetreibende, die ab und zu auch mal privat etwas verkaufen oder ersteigern wollen, sollten sich also 2 Accounts anlegen, einen für private und einen für gewerbliche Transaktionen.

Die gleichen Grundsätze geltend entsprechen übrigens auch auf anderen Auktionsplattformen im Internet.


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