Author: Michael Rohrlich

ist Rechtsanwalt mit Kanzlei in Würselen (Nähe Aachen) und gehört zur "Generation C64". Zu seinen beruflichen Schwerpunkten zählen das IT-, das Online- sowie das Datenschutzrecht und auch der Bereich E-Commerce. Bereits seit 1997 veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge in verschiedenen Print- und Online-Publikationen sowie diverse Bücher. Zudem hält er auch regelmäßig Vorträge und steht für Video-Trainings vor der Kamera.

Marktübersicht Datenschutz-Tools - ein (nicht ganz vollständiger) Überblick über Datenschutz-Anwendungen

Im Bereich Datenschutz / IT-Sicherheit gibt es eine Vielzahl an Spezialsoftware, z.B. für die Datenschutz-Verwaltung, die Datenschutz-Dokumentation, für Datenschutz-Schulungen oder als Datenschutz-Management-System (DSMS). Dabei den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht. Deshalb hier - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - ein Überblick über viele, am Markt existierende Lösungen inkl. Links zu Video-Rezensionen sowie zum jeweiligen Anbieter.

Wird der Einsatz von US-Tools bald datenschutzrechtlich unmöglich?

Diverse Behörden- bzw. Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit zu Google Analytics, Google Fonts, Mailchimp o.ä. Tools von US-Anbietern legen die Befürchtung nahe, dass es zunehmend risikoreicher wird, derartige Dienste in die eigene Online-Präsenz einzubinden. Zumindest ist dies seit dem sog. "Schrems II"-Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) mit einem enormen Aufwand verbunden und bedarf einiges an Know-How.

BMI: Bald keine Datenschutz-Bußgelder mehr gegen Unternehmen?

Seit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) herrscht Streit darüber, gegen wen Geldbußen ausgesprochen werden können, wenn es in einem Unternehmen zu einem Datenschutzverstoß gekommen ist. Eine Ansicht will die Bußgelder unmittelbar gegen die betreffende juristische Person (also gegen das Unternehmen) richten. Eine andere Auffassung geht hingegen davon aus, dass ein Bußgeld nur gegen eine natürliche Person (also gegen einen Menschen) verhängt werden kan. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat sich ebenfalls dazu geäußert.

BAG: Bald einfache und hohe Schadensersatzforderungen nach Datenschutzverstößen möglich?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legt mit Beschluss vom 26.08.2021 (Az. 8 AZR 253/20 (A)) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) u.a. die Fragen vor, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO geltend gemacht werden können, ob dazu ein Verschulden des Verantwortlichen vorliegen muss und ob der Schadensersatz ggf. eine "abschreckende Wirkung" haben soll. Es geht also konkret darum, wie leicht Betroffene in Zukunft einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen können und ob es hierbei - wie bis jetzt - eher um moderate oder doch um größere Summen gehen wird.

BGH: Bestehen des Widerrufsrechts bei Vertrag über Treppenlift aus individuell für den Kunden zugeschnittenen Teilen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, für den eine passende Laufschiene angefertigt und in das Treppenhaus des Kunden eingepasst werden muss.

BGH: Influencer müssen ihre Beiträge nicht in jedem Fall als Werbung kennzeichnen

Der BGH hat in drei Verfahren über die Frage entschieden, ob Influencer mit ihren Instagram-Beiträgen gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen haben. Kläger ist in allen Verfahren ein Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder einschließlich der Verfolgung von Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht gehört. Die Beklagten sind jeweils Influencerinnen, die auf ihren Instagram-Profilen Bilder veröffentlichen, die sie oftmals mit kurzen Begleittexten versehen. In einige Bilder haben sie sog. "Tap Tags" eingefügt, die beim Anklicken von auf den Bildern zu sehenden Produkten wie etwa Bekleidung erscheinen und die Firmen oder Marken der Hersteller bzw. Anbieter dieser Produkte nennen. Beim Anklicken eines "Tap Tag" wird der Nutzer auf das Instagram-Profil des jeweiligen Unternehmens weitergeleitet.