IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - ein Ausblick
Am 16.12.2020 hat die Deutsche Bundesregierung den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) beschlossen.
ist Rechtsanwalt mit Kanzlei in Würselen (Nähe Aachen) und gehört zur "Generation C64". Zu seinen beruflichen Schwerpunkten zählen das IT-, das Online- sowie das Datenschutzrecht und auch der Bereich E-Commerce. Bereits seit 1997 veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge in verschiedenen Print- und Online-Publikationen sowie diverse Bücher. Zudem hält er auch regelmäßig Vorträge und steht für Video-Trainings vor der Kamera.
Am 16.12.2020 hat die Deutsche Bundesregierung den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) beschlossen.
Web-Seminar "Behördlicher Datenschutzbeauftragter - Stellung, Aufgaben & Haftung" für die dbb Akademie
Alle Nutzer von selbst-gehosteten Microsoft-Exchange-Servern müssen umgehend handeln.
Nach einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings muss der Abgemahnte den Rechteinhaber vorgerichtlich nicht über den Täter informieren.
BVerfG: Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG wird verletzt, wenn ein Gericht von einem Vorabentscheidungsersuchen wegen der zu klärenden Frage absieht, ob im Einzelfall einer datenschutzwidrigen Verwendung einer E-Mail-Adresse und der Übersendung einer ungewollten E-Mail nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ein Schmerzensgeldanspruch des E-Mail-Empfängers in Betracht kommt.
Web-Seminar "Die zentralen Pflichten der Verantwortlichen" für die dbb Akademie
Das Landgericht Rostock hat mit Urteil vom 15.09.20220 (Az. 3 O 762/19) entschieden, dass die Vorauswahl von Tracking-Cookies in einem Cookie-Banner (sog. Opt-Out) unzulässig ist.
Web-Seminar "Datenschutz-Update: Was gibt es Neues bei DSGVO, BDSG und Co.?" für die dbb Akademie
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit legt den 29. Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Berichtsjahr 2020 vor.
Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen die Deutsche Wohnen SE durch das LG Berlin