BGH: besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) muss keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung haben
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.03.2021 (Az. AnwZ (Brfg) 2/20) entschieden, dass das beA nicht mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen sein muss.