Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sehr weitreichend zu verstehen ist. Im konkreten Fall hatte der Kunde einer Versicherung bei dieser vollständige Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangt. Zu Recht, wie der BGH festgestellt hat.
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Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
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