BMI: Bald keine Datenschutz-Bußgelder mehr gegen Unternehmen?
Seit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) herrscht Streit darüber, gegen wen Geldbußen ausgesprochen werden können, wenn es in einem Unternehmen zu einem Datenschutzverstoß gekommen ist. Eine Ansicht will die Bußgelder unmittelbar gegen die betreffende juristische Person (also gegen das Unternehmen) richten. Eine andere Auffassung geht hingegen davon aus, dass ein Bußgeld nur gegen eine natürliche Person (also gegen einen Menschen) verhängt werden kan. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat sich ebenfalls dazu geäußert.