BGH: Keine Pflicht zur vorgerichtlichen Info über Täter nach Filesharing-Abmahnung
Nach einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings muss der Abgemahnte den Rechteinhaber vorgerichtlich nicht über den Täter informieren.
Nach einer Abmahnung wegen illegalen Filesharings muss der Abgemahnte den Rechteinhaber vorgerichtlich nicht über den Täter informieren.
Das Landgericht Rostock hat mit Urteil vom 15.09.20220 (Az. 3 O 762/19) entschieden, dass die Vorauswahl von Tracking-Cookies in einem Cookie-Banner (sog. Opt-Out) unzulässig ist.