BGH: Influencer müssen ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen, wenn sie die präsentierten Produkte kostenlos bekommen haben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es sich um kommerzielle Kommunikation bzw. um Werbung durch eine Influencerin handelt, wenn ihr die Waren oder Dienstleistungen von dem durch den Bericht begünstigten Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt wurden ("Influencer III"-Entscheidung).