Im Bereich Datenschutz / IT-Sicherheit arbeiten die unterschiedlichsten Menschen. Im Rahmen einer Interviewreihe haben einige von ihnen nach ihrem Lebensweg und ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit gefragt. Das Spektrum reicht von Datenschutz-Beratern, Rechtsanwälten, EDVlern, Professoren bis hin zu Beschäftigten aus Branchenverbänden sowie Datenschutzaufsichtsbehörden.
Im Bereich Datenschutz / IT-Sicherheit gibt es eine Vielzahl an Spezialsoftware, z.B. für die Datenschutz-Verwaltung, die Datenschutz-Dokumentation, für Datenschutz-Schulungen oder als Datenschutz-Management-System (DSMS). Dabei den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht. Deshalb hier - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - ein Überblick über viele, am Markt existierende Lösungen inkl. Links zu Video-Rezensionen sowie zum jeweiligen Anbieter.
Diverse Behörden- bzw. Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit zu Google Analytics, Google Fonts, Mailchimp o.ä. Tools von US-Anbietern legen die Befürchtung nahe, dass es zunehmend risikoreicher wird, derartige Dienste in die eigene Online-Präsenz einzubinden. Zumindest ist dies seit dem sog. "Schrems II"-Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) mit einem enormen Aufwand verbunden und bedarf einiges an Know-How.
Ein zentraler Grundsatz im Bereich Datenschutz verlangt Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach Vorgaben der DSGVO müssen die Informationen "in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache" dargestellt werden. Dabei können ergänzende Bildsymbole helfen.
Bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Staaten müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere muss dort ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau bestehen. Zu den Staaten, denen die EU-Kommission mit einem sog. Angemessenheitsbeschluss ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt, gehörte neben Kanada, Japan oder der Schweiz auch die USA - jedenfalls bis zum 16. Juli 2020. Denn an diesem Tag hat der EuGH den sog. EU-US-Privacy-Shield gekippt, der bis dato das angemessene Schutzniveau in den USA garantierte. Unternehmen sollten seit dem also schon längst ihre Datenübermittlungen in Drittstaaten, speziell in die USA, auf den Prüfstand gestellt haben. Jetzt haben die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine korrdinierte Überprüfung von Unternehmen auf Datenübermittlungen in Drittstaaten angekündigt - schnelles Handeln ist also gefragt.