Einstellung des Bußgeldverfahrens gegen die Deutsche Wohnen SE

Was war geschehen?

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte am 30.10.2019 gegen die Deutsche Wohnen SE das bis dato höchste deutsche Bußgeld auf Grundlage der DSGVO in Höhe von 14,5 Mio. Euro verhängt (s. Pressemitteilung vom 05.11.2019). Der Vorwurf der Aufsichtsbehörde zielte insbesondere darauf ab, dass  personenbezogene Daten von Mietern in einem Archivsystem gespeichert wurden, aus dem sie nicht wieder gelöscht werden konnten. Über diese Sanktion finden sich zahlreiche Berichte in den Medien, u.a. bei Legal Tribute Online (LTO).

Der Turn-around

Nun teilt die Deutsche Wohnen SE in einer Pressemitteilung vom 23.02.2021 mit, dass das Bußgeldverfahren durch das Landgericht Berlin eingestellt worden ist. In der Pressemitteilung heißt es u.a.:

"Die Strafkammer 26 des Landgerichts Berlin hat das Verfahren eingestellt, weil der Bußgeldbescheid unwirksam war."

Es besteht jedoch noch die Möglichkeit für die Berliner Datenschutzbeauftragte, sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Berlin einzulegen.