Im Bereich Datenschutz / IT-Sicherheit arbeiten die unterschiedlichsten Menschen. Im Rahmen einer Interviewreihe haben einige von ihnen nach ihrem Lebensweg und ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit gefragt. Das Spektrum reicht von Datenschutz-Beratern, Rechtsanwälten, EDVlern, Professoren bis hin zu Beschäftigten aus Branchenverbänden sowie Datenschutzaufsichtsbehörden.
Diverse Behörden- bzw. Gerichtsentscheidungen der letzten Zeit zu Google Analytics, Google Fonts, Mailchimp o.ä. Tools von US-Anbietern legen die Befürchtung nahe, dass es zunehmend risikoreicher wird, derartige Dienste in die eigene Online-Präsenz einzubinden. Zumindest ist dies seit dem sog. "Schrems II"-Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020 (Az. C-311/18) mit einem enormen Aufwand verbunden und bedarf einiges an Know-How.
Das Landgericht Rostock hat mit Urteil vom 15.09.20220 (Az. 3 O 762/19) entschieden, dass die Vorauswahl von Tracking-Cookies in einem Cookie-Banner (sog. Opt-Out) unzulässig ist.