Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat hat sich mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. Dabei verneint der BGH für bestimmte Fälle eine Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren sind, wenn sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts abschließen, für den eine passende Laufschiene angefertigt und in das Treppenhaus des Kunden eingepasst werden muss.
Der Bestellablauf in einem Onlineshop muss nicht nur kundenfreundlich, sondern auch rechtlich korrekt gestaltet sein. Vom Hinzufügen der Waren in den virtuellen Warenkorb über die Abfrage der notwendigen Angaben bis hin zum Abschluss der Bestellung auf der letzten Seite (Checkout-Site) und auch der Gestaltung des Bestell-Buttons - für alles gibt es zwingende Vorgaben. Das gilt jedenfalls für das Endkundengeschäft (B2C), teilweise aber auch für den B2B-Sektor. Hier ein Überblick über wichtigsten Regelungen (inkl. Checkliste & Formulierungsbeispielen).
Der Verkauf von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen an andere Unternehmen (B2B) bringt im Vergleich zum Endkundengeschäft (B2C) einige Besonderheiten mit sich. Jeder Onlineshop-Besucher muss auf den ersten Blick erkennen können, dass es sich um ein Angebot ausschließlich für gewerbliche Kunden handelt. Hier ein Überblick über wichtigsten Regelungen (inkl. Muster & Checkliste).
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO sehr weitreichend zu verstehen ist. Im konkreten Fall hatte der Kunde einer Versicherung bei dieser vollständige Auskunft über die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangt. Zu Recht, wie der BGH festgestellt hat.
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Unternehmen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben dürfen, wenn das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.03.2021 (Az. AnwZ (Brfg) 2/20) entschieden, dass das beA nicht mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung versehen sein muss.