Best practice: B2B-Webshop

Gestaltung

Im Bereich E-Commerce ist zu unterscheiden zwischen Verträgen mit Privatpersonen / Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB (business-to-consumer, kurz: B2C) und Verträgen mit Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Behörden etc. nach § 14 BGB (business-to-business, kurz: B2B). Insgesamt müssen bei letztgenanntem zwar nicht so viele bzw. strenge Vorgaben umgesetzt werden, wie auf dem B2C-Sektor. Beispielsweise können anstelle von Gesamtpreisen auch Nettopreise angezeigt werden, zudem muss B2B-Kunden auch kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Gleichwohl knüpft die deutsche Rechtsprechung doch einige Voraussetzungen an einen rechtskonformen B2B-Webshop. Es sind dabei insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

  • optische Gestaltung mit deutlichen Hinweisen
  • Vertragsschluss ausschließlich mit gewerblichen Kunden
  • Pflicht zur Verifizierung des Gewerbenachweises

Daher ist zu empfehlen, dass auf jeder einzelnen Unterseite des Webshops ein entsprechender Hinweis platziert wird. Der Hinweis kann etwa wie folgt formuliert werden:

  • "Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden."
  • "Nur für gewerbliche Kunden. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.“
  • "Verkauf nur an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Institutionen. Kein Verkauf an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB."
  • "Angebot nur für Gewerbetreibende, Vereine, Behörden oder Selbstständige (§ 14 BGB)"

Entscheidend ist, dass der Hinweis eindeutig formuliert ist und gut sichtbar platziert wird. Dafür bietet sich in erster Linie die Kopfzeile der Website an.

Zusätzlich kann dieser Hinweistext grafisch hervorgehoben dargestellt werden, z.B. durch eine andere Schriftfarbe (z.B. Rot), eine Umrandung oder ein vorangestelltes Info-Symbol. Keinesfalls darf er etwa in den AGB o.ä. versteckt werden. Ideal ist, wenn jeder Besucher der Website stets "mit der Nase darauf gestoßen" wird, dass es sich um ein B2B-Angebot handelt. Daher sollte der Hinweis an prominenter Stelle auf dem Bildschirm platziert sein (und bleiben), auch wenn der Nutzer z.B. herunterscrollen muss. Eine Gestaltung des gesamten Onlineshops im Responsive Design ist ohnehin Pflicht und auch zeitgemäß.

Gewerbenachweis

Es muss sichergestellt werden, dass Verträge nur mit Gewerbekunden geschlossen werden. Dazu sollte eine der gesamte Bestellprozess im Shop so gestaltet werden, dass sowohl registrierte Kunden als auch Gast-Besteller auf ihre gewerbliche Tätigkeit hin überprüft werden können.

Wenn sich Kunden registrieren, also ein Kundenkonto anlegen wollen, dann sollten neben z.B. Namen, Anschrift und Kontaktdaten insbesondere auch folgende Dinge im Registrierungsformular abgefragt werden:

  • Unternehmensbezeichnung*
  • Rechtsform*
  • Vertretungsberechtigte Person (abhängig von der gewählten Rechtsform)*
  • Umsatzsteuer-ID

Die mit * markierten Angaben sollten als Pflichtfelder definiert werden, ohne die der Registrierungsprozess nicht abgeschlossen werden kann. Die Umsatzsteuer-ID ist hingegen lediglich eine optionale Angabe, da ja nicht jeder Unternehmer eine solche benötigt.

Zusätzlich sollte im Registrierungsformular eine Upload-Möglichkeit eingebunden werden, damit der Kunde seinen Gewerbenachweis z.B. als PDF-Datei hochladen kann.

Bevor die Registrierung abgeschlossen werden kann, sollte noch ein Text zur ausdrücklichen Bestätigung der Unternehmereigenschaft inkl. vorangestellter Checkbox eingebunden werden. Die Checkbox sollte nicht vorausgefüllt sein, damit der Kunde sie selbst anklicken muss, um die Registrierung abschließen zu können. Dieser Text kann etwa wie folgt formuliert werden:

"Hiermit bestätige ich, dass ich mich nicht als Privatperson (Verbraucher), sondern in meiner Eigenschaft als Unternehmer anmelde."

Der ggf. übermittelte Gewerbenachweis sollten auf seine Richtigkeit überprüft werden. Eine solche Verifizierung ist jedenfalls dann erforderlich, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass bei der Registrierung falsche Angaben getätigt wurden oder dass es sich bei dem betreffenden Kunden aus sonstigen Gründen nicht um einen Unternehmer handelt.

Wenn ein Kunde kein Kundenkonto anlegen, sondern als Gast bestellen möchte, dann ist der Bestellprozess so zu gestalten, dass er ebenfalls die o.a. Pflichtangaben leisten muss.

In jedem Fall muss im Rahmen des Bestellprozesses, spätestens auf der letzten Seite (Checkout-Site), eine Abfrage eingebunden werden, durch die der Kunde ausdrücklich bestätigt, dass er nicht als Privatperson, sondern als Unternehmer handelt. Dieser Text sollte eine nicht vorausgefüllte Checkbox vorangestellt bekommen und kann beispielsweise wie folgt formuliert werden:

"Hiermit bestätige ich, dass ich nicht als Privatperson (Verbraucher, § 13 BGB), sondern in meiner Eigenschaft als Unternehmer (§ 14 BGB) handele."

AGB & Preisangaben

Im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) sollte zusätzlich klargestellt werden, dass es sich um einen B2B-Webshop handelt und dass keine Verträge mit Privatpersonen geschlossen werden. So können z.B. die eigenen AGB als "AGB für den B2B-Bereich", "B2B-AGB" o.ä. betitelt werden. Zudem sollte eine Klausel aufgenommen werden, dies verdeutlicht. Eine solche Klausel könnte etwa wie folgt lauten:

"Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer anzusehen sind, also z.B. an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe oder Behörden. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt."

Die Preise im Webshop sollten als Nettopreise, also Beträge ohne Umsatzsteuer, nach folgenden Mustern angegeben werden:

  • "100,- € zzgl. MwSt. & Versandkosten" (mit sprechendem Link zur Versandkostenübersicht)
  • "100,- € zzgl. MwSt. & 5,- € Versand" (bei Versandkostenpauschale)
  • "100,- € zzgl. MwSt., versandkostenfrei" (bei versandkostenfreiem Versand)

Checkliste

Um einen B2B-Webshop rechtskonform zu gestalten, müssen die folgenden Punkte umgesetzt werden:

  • Gestaltung des Webshops im Responsive Design
  • Bereitstellung korrekter Rechtstexte (Impressum, E-Mail-Signatur, Datenschutzerklärung, AGB, Versandinformationen...)
  • Beachtung weiterer gesetzlicher Vorgaben z.B. für Cookies, Kontaktformular, Social Plugins, Analyse-Tools, E-Mail-Marketing usw.
  • Errichtung eines eigenständigen B2B-Shops oder Gestaltung eines separaten B2B-Shopbereichs (mit separatem "Eingang", unterschiedlichem Layout...)
  • (freiwillige) Abfrage der Umsatzsteuer-ID-Nummer
  • verpflichtende Abfrage der Unternehmensbezeichnung bzw. der Rechtsform
  • verpflichtende Abfrage des Gewerbenachweises im Registrierungsprozess (z.B. durch Upload-Funktion für Gewerbescheinkopie oder Handelsregisterauszug)
  • verpflichtende Checkbox am Ende des Registrierungsformulars zur Bestätigung der Unternehmereigenschaft
  • Verifizierung des Gewerbenachweises (z. B. durch Einblick ins Handelsregister oder mittels Internetrecherchen)
  • gut sichtbar platzierter Pflichthinweis bezüglich der Beschränkung des Angebots auf Gewerbetreibende (auf jeder Unterseite sichtbar)
  • Angabe von Nettopreisen (jedenfalls bei reinem B2B-Shop)
  • Gestaltung der eigenen AGB als B2B-AGB (inkl. Klausel zur Beschränkung des Angebots auf Gewerbetreibende)